Die
42. Delegiertenversammlung des AKNB e.V. konnte wieder einen Schwerpunkt
in der Geschichte des Arbeitskreises markieren. Erneut war der Stellv.
Ministerpräsident und Staatsminister des Inneren Herr Dr. Günther
Beckstein, der zugleich Ehrenkommandant der Böllerschützen im
Arbeitskreis ist, als Ehrengast anwesend. Nach der Begrüßung der Gäste
durch Präsident Erich Weiß überbrachte der Minister in seinem Grußwort
auch die besonderen Grüße des Bayer. Ministerpräsidenten Dr. Stoiber.
Entsprechend dieses Anlasses konnten die Böllerschützen auch Herrn
Landrat Helmut Reich, den 1. Bürgermeister von Röthenbach Herrn Günther
Steinbauer sowie den Ehrengauschützenmeister von Nürnberg Herrn Stefan
Grasser begrüßen, die ihrerseits der Versammlung eine weitere
erfolgreiche Arbeit wünschten.
Erwartungsgemäß hatte die Einladung viel Resonanz im ganzen
nordbayerischen Bereich, bis hinein nach Thüringen und Sachsen
hervorgerufen. Über 120 Schützen waren der Einladung gefolgt um die
Ausführungen des Innenministers Dr. Günther Beckstein zur geplanten
Novelle des Waffengesetzes zu hören , die ja in Schützenkreisen
mittlerweile für sehr viel Unruhe und auch Protest sorgt.
In seinem Vortrag ging der Innenminister unter anderem wie folgt auf die
nachstehend aufgeführten Schwerpunkte bei der Novelle des Waffengesetzes
ein:
Die Zielsetzung des neuen Waffengesetzes war ja von Anfang an klar: Mehr
Transparenz und bessere Lesbarkeit des Gesetzes in Verbindung mit der
Erhöhung der Sicherheit für den Bürger, aber auch die Berücksichtigung
der berechtigen Interessen von Schützen, Jägern und Sammlern. Der
Minister erläuterte den gegenwärtigen Stand beim Gesetzgebungsverfahren
und führte dazu die Stellungnahmen Bayerns auf, die beim
Bundesinnenministerium eingebracht wurden. Der Minister wendet sich
diesbezüglich insbesondere gegen neue Regelungen, die nach seiner Ansicht
Schützen, Jäger und Sammler erheblich belasten würden, aber nach seiner
Meinung für die Innere Sicherheit letztlich nichts bewirken. Die
pauschale Diffamierung von legalen Waffenbesitzern ist seiner Meinung
nach völlig verfehlt. Das große Problem sind nicht die legalen
Waffenbesitzer, sondern das Problem des illegalen Waffenbesitzes. Hier
muss nach Meinung des Ministers angesetzt werden um ein mehr an
Sicherheit zu erreichen.
Der Minister weist außerdem darauf hin, dass eine der eigentlichen
Ursachen für Vorfälle wie in Bad Reichenhall, Brannenburg und Freising
auch im Konsum von gewaltverherrlichenden und schwer jugendgefährdenden
Videofilmen und der Beschäftigung mit sogenannten „Killerspielen“
liegt.
Ausdrücklich abgelehnt werden vom Minister unnötige Verschärfungen im
Bereich der Schützen, Jäger und Sammler. Hier führt Dr. Beckstein
Problemfelder auf, bei denen keinerlei Einschränkungen oder bestenfalls
geringfügige Modifikationen im Gesetzesbereich erforderlich sind. Die
gelbe Waffenbesitzkarte soll erhalten bleiben und ggfls. auf
Repetierlangwaffen erweitert werden. Es soll eine Vereins WBK
(Waffenbesitzkarte) eingeführt werden. Die geplante Meldepflicht für
inaktive Schützen in Vereinen soll nach dem Einspruch Bayerns laut
Innenminister Otto Schily entfallen. Eine zusätzlich Überprüfung des
Bedürfnisses beim Erwerb einer weiteren Waffe ist sicherheitsrechtlich
unnötig. Die Altersgrenze bei Jugendlichen für das Schießen mit
Luftdruckwaffen kann problemlos auf 10 Jahre gesenkt werden.
Diesbezüglich hat ein Pilotversuch unter wissenschaftlicher Begleitung in
Bayern positive Ergebnisse gebracht.
Der Wegfall des sogenannten „Erbenprivilegs“ wird von Dr. Beckstein
abgelehnt. Hier reicht die Maßnahme, dass zugehörige Munition nicht
weiter besessen werden darf einschließlich entsprechender
Aufbewahrungsvorschriften.
Ein Schwerpunkt des Vortrages von IM Dr. Beckstein betraf natürlich die
Böllerschützen, deren Interessen der Arbeitskreis vertritt. Hier führt
der Minister aus, dass es insbesonders dem AKNB und hier speziell seinem
Präsidenten zu verdanken ist, dass die Problematik beim Böllerschießen im
Bundesinnenministerium in Berlin zur Kenntnis genommen wurde. Bayern wird
sich deshalb dafür einsetzen, dass folgende Regelungen seitens des
Bundesinnenministeriums Berücksichtigung finden:
Die nötige Beschusspflicht für Böller kann entweder der Beschusspflicht
bei Waffen angeglichen werden (einmaliger Beschuss, nur bei techn.
Änderung Wiederbeschuss erforderlich) oder Verlängerung des periodischen
Beschusssszeitraumes von bisher 5 Jahren auf 10 Jahre. Hier sagt der
Minister eine intensive Prüfung der durch den AKNB erfolgten Anregungen
zu. Hinsichtlich der Genehmigungen beim Böllerschießen wird angestrebt
solche Schießen in Zukunft ohne Genehmigung ausführen zu lassen. Eine
Meldepflicht für Schießen bei der Polizei (24 Stunden Frist) und evtl.
bei den zuständigen Gemeinden etc. soll allerdings erhalten bleiben.
Dies sind Regelungen, mit denen auch die Böllerschützen leben können und
die, vom AKNB angeregt, akzeptiert und vom AKNB unterstützt werden.
Der Innenminister Dr. G. Beckstein dankte dem Arbeitskreis für seine
positive Zusammenarbeit und erwähnt ausdrücklich die intensive und
konstruktive Mitarbeit des AKNB e.V. bei Vorschlägen zur geplanten
Novellierung des Waffengesetzes, nicht nur, aber insbesondere die
Böllerschützen betreffend.
Die Verabschiedung der prominenten Gäste erfolgte selbstverständlich dem
Anlass entsprechend. Böllersalven – ausgeführt von der
Böllerschützengruppe der SG Siegersdorf - für den Minister Dr. G.
Beckstein, den Landrat Helmut Reich und auch für den 1. Bürgermeister der
Stadt Röthenbach G. Steinbauer. Zum Schluss musste jeder der Genannten
noch einen Schuss aus der bereitstehenden Böllerkanone abgeben, einer
Aufgabe der sich die genannten Herrn mit Bravour unterzogen und die von
den anwesenden Gästen und Böllerschützen mit viel Beifall bedacht
wurde.
Anschließend wurde die normale Jahreshauptversammlung entsprechend der
Satzung des AKNB erfolgreich zum Abschluss gebracht. Da Neuwahlen erst im
Frühjahr kommenden Jahres anstehen, konnte die Versammlung zügig
abgeschlossen werden.
Hormersdorf, den 9. März 2002
Erich Weiß
Präsident