Beschuss - Abzugsgewicht

Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren haben, werden nun doch keine Prüfungen des Abzugs-gewichtes bei Böllern vorgenommen.

Trotzdem sollte es im ureigensten Interesse des Schützen liegen, dass der Böller funktionsfähig vorgeführt, aber auch ständig so gehalten wird.

So weit es der Zustand des Böllers zulässt, werden weiterhin nur Sichtprüfungen durchgeführt (Gebühren fallen dann nur auf die Beschussbescheinigung an). Nur "verdächtige" Geräte werden geschossen.

Die Termine und Prüfungsorte für bisher bekannte Wiederholungsprüfungen, sowie weitere Hin-weise finden Sie auf der Seite "Termine > Beschusstermine"

 

[ Zurück zu Aktuelles ]    [ Home ]